Spanien ist nicht nur für sein mildes Klima, die wunderschönen Strände und die lebendige Kultur bekannt, sondern auch für eine besondere Steuerregelung, die das Land für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte äußerst attraktiv macht: das sogenannte „Beckham-Law“. Dieser Artikel taucht tief ein in die Besonderheiten dieser Regelung, erklärt die Voraussetzungen und beleuchtet, für wen sich die Anwendung lohnen kann.
Inhaltsverzeichnis
Was verbirgt sich hinter dem „Beckham-Law“?
Der eigentliche Name dieser speziellen Regelung innerhalb des spanischen Einkommensteuergesetzes lautet „Régimen especial para trabajadores desplazados“, was übersetzt so viel bedeutet wie „Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer“. Der Grund für den Spitznamen „Beckham-Law“ ist, dass der berühmte Fußballstar David Beckham einer der ersten war, der von dieser Regelung profitierte, als er 2003 zu Real Madrid wechselte.
Das Besondere an dem Beckham-Law ist, dass es ermöglicht, die Arbeitseinkünfte mit einem fixen Steuersatz von 24% zu versteuern (bis zu einem Einkommen von 600.000 EUR, bei Einkommen darüber hinaus gilt ein Steuersatz von 47%). Im Vergleich dazu kann der Spitzensteuersatz in Spanien sonst bei ca. 45% liegen für Einkommen ab etwa 60.000 EUR.
Durch die Anwendung des Beckham-Law wird man steuerlich wie ein Nichtansässiger behandelt, obwohl man seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat. Das bedeutet, dass nur spanische Einkünfte besteuert werden – mit Ausnahme der Arbeitseinkünfte, die immer komplett in Spanien versteuert werden müssen, auch wenn sie teilweise im Ausland erzielt wurden.
Wer kann das Beckham-Law nutzen?
Um die Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die 2023 teilweise geändert wurden:
1. Man darf in den 5 Jahren vor dem Umzug nach Spanien nicht in Spanien ansässig gewesen sein. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.
2. Der Umzug muss berufliche Gründe haben, wie z.B. die Aufnahme einer Beschäftigung in Spanien (nicht als Profisportler, denn die sind mittlerweile von dieser Regelung ausgeschlossen), die Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber, die Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber online von Spanien aus (ohne entsendet worden zu sein!), die Tätigkeit als Geschäftsführer einer spanischen Firma oder eine selbstständige Tätigkeit in einem innovativen, für Spanien interessanten Bereich.
3. Man darf keine Einkünfte aus einer in Spanien befindlichen Betriebsstätte erhalten (mit Ausnahme von Selbständigen).
4. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Arbeitsbeginn in Spanien gestellt werden.
Ein Novum seit 2023 ist, dass nicht nur der eigentliche Antragsteller die Regelung nutzen kann, sondern auch der Ehepartner und die Kinder (bis 25 Jahre), wenn sie ebenfalls mit nach Spanien ziehen, die letzten 5 Jahre nicht in Spanien gelebt haben und geringere Einkünfte haben als der Antragsteller.
Auswirkungen und Besonderheiten
Die Anwendung des Beckham-Law hat einige bedeutende Auswirkungen, die man kennen sollte:
– Sie gilt maximal für 6 Jahre, danach fällt man automatisch unter die reguläre Einkommensbesteuerung.
– Die persönliche Situation wie Kinderfreibeträge spielt keine Rolle, und es gibt kaum Abzugsmöglichkeiten.
– Vermögen im Ausland bleibt für die Vermögenssteuer außen vor, nur spanisches Vermögen wird besteuert.
– Man muss die informative Erklärung über ausländisches Vermögen (Modelo 720) nicht abgeben.
– Bei Erbschaften oder Schenkungen gibt es keine Sonderregelung, diese unterliegen der regulären spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Fazit: Für wen lohnt sich das Beckham-Law?
Grundsätzlich ist die Anwendung der Beckham-Law interessant für gut verdienende Fachkräfte, die neu nach Spanien ziehen. Ab einem Bruttojahreseinkommen von ca. 60.000 EUR aufwärts bringt die Sonderregelung in der Regel Steuervorteile.
Es lohnt sich jedoch, die individuelle Situation genau zu betrachten. Wenn man viel Vermögen im Ausland hat, das von der spanischen Vermögenssteuer unberührt bleibt, oder auch später noch Einkünfte aus dem Ausland erzielen wird, die unter der Beckham-Law nicht in Spanien versteuert werden müssen, können die Vorteile der Sonderregelung enorm sein.
Auf der anderen Seite bringt die Beckham-Law bei geringerem Einkommen häufig keine Vorteile, weil Arbeitnehmer mit regulärer Besteuerung von Freibeträgen und dem progressiven Steuersystem profitieren.
Zudem sollte man sich bewusst sein, dass die Entscheidung für das Beckham-Law eine langfristige ist. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden und die Regelung gilt dann für maximal 6 Jahre – ein Wechsel zurück zur regulären Besteuerung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Insgesamt bietet die Beckham-Law eine attraktive Möglichkeit für hochqualifizierte Fachkräfte, ihre Steuerlast in Spanien zu optimieren. Eine sorgfältige Analyse der persönlichen Situation und Zukunftspläne ist jedoch unerlässlich, um die Vorteile optimal zu nutzen.