Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Du träumst davon, in Spanien deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz zu haben? Das klingt nach einer aufregenden Entscheidung! Doch bevor du dich in die Sonne und das spanische Lebensgefühl stürzt, ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu beachten. In diesem Beitrag werde ich dir alle wichtigen Informationen über die steuerlichen Verpflichtungen in Spanien geben, damit du bestens vorbereitet bist. Also, lass uns gemeinsam in das spanische Steuersystem eintauchen!
Der Wohnsitz in Spanien:
Wenn du deinen Wohnsitz in Spanien hast, wirst du sowohl verwaltungstechnisch als auch steuerrechtlich als ansässig oder „Residente“ betrachtet. Das hat sowohl verwaltungstechnische als auch steuerliche Konsequenzen. Aber Vorsicht: Denn solltest du weiterhin regelmäßig in deinem Heimatland sein und Spanien lediglich als Art Zweitwohnsitz genutzt werden, musst du aufpassen, dass Spanien nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn das könnte zu unerwünschten steuerlichen Verpflichtungen führen.
Verwaltungstechnischer Wohnsitz vs. Steuerrechtlicher Wohnsitz
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen dem verwaltungstechnischen Wohnsitz und dem steuerrechtlichen Wohnsitz zu verstehen. Der verwaltungstechnische Wohnsitz bezeichnet man als „Residencia“, während der steuerrechtliche Wohnsitz als „residencia fiscal“ bekannt ist. Der steuerrechtliche Wohnsitz hat weitreichendere Konsequenzen, denn sobald du als „Residente“ anerkannt wirst, musst du dein Welteinkommen in Spanien versteuern und alle entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Abgabe von Steuererklärungen.
Die Bedingungen für den steuerrechtlichen Wohnsitz
Die Bestimmung deines steuerrechtlichen Wohnsitzes in Spanien hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach spanischem Recht wirst du nicht nur als ansässig betrachtet, wenn du dich 183 Tage im Jahr in Spanien aufhältst, sondern auch dann, wenn du über eine ständige Wohnstätte in Spanien verfügst oder deine Lebensinteressen den Mittelpunkt in Spanien haben. Hier sind die drei Hauptbedingungen im Überblick:
1. 183 Tage im Jahr Aufenthalt in Spanien:
Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein, deinen steuerrechtlichen Wohnsitz anhand der Aufenthaltsdauer festzustellen. Allerdings ist es aufgrund des Wegfalls von Grenzkontrollen für das spanische Finanzamt äußerst schwierig, diese Bedingung nachzuweisen.
2. Die ständige Wohnstätte in Spanien:
Wenn du eine ständige Wohnstätte in Spanien hast, geht das spanische Finanzamt davon aus, dass dein steuerrechtlicher Wohnsitz in Spanien liegt. Selbst wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst, können bereits Strom- und Wasserrechnungen, Telefonrechnungen usw. ausreichen, um diese Vermutung zu unterstützen. Es liegt dann an dir als Steuerzahler, nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Art Zweitwohnsitz handelt und dein Erstwohnsitz in Deutschland liegt, wo du deine Einkünfte versteuerst.
3. Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen:
Diese Bedingung ist oft schwer nachzuweisen und basiert auf Vermutungen. Wenn beispielsweise dein nicht getrennt lebender Ehepartner und deine minderjährigen Kinder in Spanien leben, wird vermutet, dass dein Wohnsitz in Spanien liegt. Ähnliche Vermutungen gelten auch nach deutschem Recht. Um deinen Steuerwohnsitz eindeutig nachzuweisen, musst du nachweisen können, dass du nur in einem der Länder eine ständige Wohnstätte hast.
Konfliktfall und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Wenn du sowohl in Deutschland als auch in Spanien steuerlich ansässig bist, kann es zu einem Konflikt kommen, da beide Länder das Recht haben, Steuern von dir zu erheben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses Abkommen regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Es ist ratsam, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um die Bestimmungen des DBA optimal zu nutzen und steuerliche Probleme zu vermeiden.