Spanien ruft: So meisterst du die Auswanderung in 10 Schritten! (Teil 1)

by Stefanie

Einleitung

Träumst Du davon, nach Spanien auszuwandern? In diesem Leitfaden nehmen wir Dich an die Hand und zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Dein Umzug ins sonnige Spanien gelingt. Von der Beantragung der NIE-Nummer bis hin zur Wohnungssuche – wir decken alle wichtigen Punkte ab, die Du für einen erfolgreichen Start in Spanien beachten musst. Mach Dich bereit, die spanische Lebensart mit all ihren Facetten zu erleben. Starte Dein Abenteuer mit unserem ultimativen Guide zum Auswandern nach Spanien!

Schritt 1: NIE-Nummer beantragen

Wenn Du nach Spanien auswandern und dort arbeiten, studieren oder eine Immobilie kaufen möchtest, ist eines der ersten Dokumente, das Du benötigst, die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Diese Nummer ist essentiell für fast alle Transaktionen, die eine Identifikation in Spanien erfordern.

Wo und wie beantragen?

Du kannst die NIE-Nummer entweder in Spanien selbst oder über ein spanisches Konsulat in deinem Heimatland beantragen. In Spanien erfolgt die Beantragung bei einer nationalen Polizeistation, während Du im Ausland das nächstgelegene spanische Konsulat oder die Botschaft kontaktieren musst.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung benötigst Du unter anderem:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und Kopien davon
  • Das ausgefüllte Antragsformular EX-15
  • Nachweise über den Grund der Beantragung (z.B. Kaufvertrag für eine Immobilie, Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung)
  • Beleg über die Zahlung der Antragsgebühr

Die genauen Anforderungen können je nach Grund der Beantragung und deinem Status (EU-Bürger/in oder Nicht-EU-Bürger/in) variieren.

Wie genau die Beantragung abläuft, erkläre ich Dir in diesem Artikel.

Tipps für einen reibungslosen Prozess

  • Plane voraus und beantrage die NIE-Nummer rechtzeitig, besonders wenn Du sie für bestimmte Fristen (z.B. Immobilienkauf) benötigst.
  • Stelle sicher, dass alle Deine Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Berücksichtige die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, besonders wenn Du Dich nicht in Spanien befindest oder die spanische Bürokratie und Sprache nicht kennst.

Schritt 2: Visum und EU-Freizügigkeit

Als EU-Bürger genießt Du die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, was bedeutet, dass Du kein Visum benötigst, um nach Spanien einzureisen oder dort zu leben. Dieser Vorteil erstreckt sich auf alle EU-Staaten sowie auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Freizügigkeit erlaubt es Dir, mit deinem nationalen Ausweis oder einem gültigen Reisepass nach Spanien zu reisen und Dich dort aufzuhalten.

Wenn Du länger als drei Monate in Spanien bleiben möchtest, musst Du Dich allerdings bei den lokalen Behörden registrieren und einen Wohnsitznachweis erbringen. Dieser Schritt ist notwendig, um Dein Aufenthaltsrecht formal zu bestätigen und dir Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen und Leistungen in Spanien zu ermöglichen. Bei dieser Registrierung erhältst Du eine Residenzbescheinigung, die oft umgangssprachlich die grüne NIE genannt wird, weil sie ein kleines grünes Kärtchen ist mit Deiner NIE Nummer und Deinem Namen drauf. 

Nicht-EU-Bürger hingegen müssen je nach Aufenthaltszweck und -dauer ein Visum beantragen. Es gibt verschiedene Visakategorien, darunter Kurzzeit-Visa für Touristen, Langzeit-Visa für Personen, die in Spanien arbeiten oder studieren möchten, sowie Visa für digitale Nomaden unter bestimmten Bedingungen.

Es ist wichtig, dass Du Dich im Voraus über die spezifischen Anforderungen und notwendigen Dokumente informierst, um einen reibungslosen Aufenthalt in Spanien zu gewährleisten. Für detaillierte Informationen und spezifische Anleitungen ist es empfehlenswert, die offiziellen Quellen oder die spanische Botschaft bzw. das Konsulat in deinem Heimatland zu konsultieren.

Schritt 3: Abmeldung in Deutschland

Bevor Du Deutschland in Richtung Spanien verlässt, ist es wichtig, dass Du Dich ordnungsgemäß abmeldest. Dieser Schritt ist nicht nur eine bürokratische Formalität, sondern auch entscheidend, um Probleme mit Steuern und anderen Verpflichtungen zu vermeiden.

Du kannst Deine Abmeldung persönlich bei einem Bürgeramt vornehmen und erhältst sofort eine Abmeldebestätigung. 

Falls Du Deutschland bereits verlassen hast oder keine Zeit hast, persönlich zum Bürgeramt zu gehen, kannst Du die Abmeldung auch per Post oder in einigen Fällen per E-Mail vornehmen. Einige Bürgerämter akzeptieren Abmeldungen per E-Mail, prüfe dies bitte auf deren Website. 

Um sicherzustellen, dass Deine Abmeldung erfolgreich war, solltest Du nach der Einreichung Deiner Unterlagen eine Abmeldebestätigung erhalten. Diese Bestätigung ist wichtig für Deine Unterlagen und kann in Zukunft nützlich sein.

Schritt 4: Anmeldung in Spanien

Um Deinen Aufenthalt in Spanien als EU-Bürger offiziell zu machen, ist es wesentlich, einige Schritte zur Registrierung und Anmeldung zu befolgen. Diese Maßnahmen erleichtern nicht nur Deine Integration, sondern sichern auch Deine Rechte im neuen Land.

Lokale Anmeldung (Empadronamiento) 

Zuerst solltest Du Dich bei der Gemeinde anmelden, wo Du wohnst. Dieser Vorgang bestätigt Deinen Wohnsitz in Spanien und ist eine Grundvoraussetzung für viele weitere administrative Schritte. Hierfür werden in der Regel ein gültiger Ausweis oder Pass, ein Wohnnachweis (z.B. Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) und eine aktuelle Rechnung für Nebenkosten benötigt.

Anmeldung beim Zentralen Ausländerregister 

Als EU-Bürger genießt Du das Recht, ohne Visum in Spanien zu leben und zu arbeiten. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als drei Monaten musst Du Dich jedoch bei den spanischen Behörden registrieren lassen. Dies erfolgt durch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde oder der zuständigen Polizeidienststelle in der Nähe Deines Wohnortes, wofür Du einen Termin vereinbaren musst. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst Du die oben genannte Residenzbescheinigung.

Nachweis finanzieller Mittel und Krankenversicherung

Ein wichtiger Teil des Registrierungsprozesses ist der Nachweis, dass Du Dich und Deine Familie finanziell unterhalten kannst und über eine gültige Krankenversicherung in Spanien verfügst. Dies kann durch Bankauszüge, Arbeitsverträge oder andere finanzielle Belege sowie eine Krankenversicherungspolice oder die europäische Krankenversicherungskarte erfolgen, sofern sie den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Sozialversicherungsanmeldung

Falls Du in Spanien arbeitest, ist auch die Registrierung bei der spanischen Sozialversicherung erforderlich. Abhängig von Deinem Beschäftigungsstatus kann dies entweder durch Deinen Arbeitgeber oder, im Falle selbstständiger Tätigkeit, durch Dich selbst erfolgen.

Der Ablauf kann je nach Region in Spanien variieren. Es empfiehlt sich, sich direkt bei den lokalen Behörden zu informieren und regelmäßig offizielle Quellen zu prüfen, um auf dem neuesten Stand der Einwanderungsregeln und -anforderungen zu bleiben.

Schritt 5: Führerschein

Beim Umzug nach Spanien als EU-Bürger steht oft die Frage im Raum, wie und ob man seinen ausländischen Führerschein in einen spanischen umtauschen muss. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die du kennen solltest:

EU/EWR-Bürger

Wenn Du aus einem EU- oder EWR-Land nach Spanien ziehst, ist Dein Führerschein in Spanien gültig, solange er aktuell ist. Ein Umtausch Deines Führerscheins in einen spanischen ist freiwillig. Sollte Dein Führerschein jedoch ablaufen, musst Du ihn in Spanien erneuern, was einen Umtausch nach sich zieht. Beachte, dass Führerscheine mit unbegrenzter Gültigkeit oder solche, die für Gruppe 1 länger als 15 Jahre und für Gruppe 2 länger als 5 Jahre gültig sind, innerhalb von zwei Jahren nach Deiner Niederlassung in Spanien erneuert werden müssen.

Prozess des Umtauschs

Um Deinen Führerschein umzutauschen, musst Du persönlich bei einer Polizeistation oder Verkehrsbehörde vorsprechen und einen Termin über die entsprechende Plattform vereinbaren. Zum Termin solltest Du das offizielle Antragsformular, ein gültiges Ausweisdokument, Nachweise über Deinen Wohnsitz, Deinen aktuellen Führerschein, zwei aktuelle Fotos sowie die Zahlungsbelege für die anfallende Gebühr mitbringen. Dein Originalführerschein wird eingezogen und Du erhältst einen vorläufigen Führerschein, bis der endgültige Führerschein per Post zu Dir nach Hause geschickt wird.

Nicht-EU/EWR-Bürger

Bürger aus Ländern außerhalb des EU/EWR-Raums dürfen mit ihrem ausländischen Führerschein bis zu sechs Monate nach ihrer offiziellen Anmeldung in Spanien fahren. Nach dieser Frist muss der Führerschein gegen einen spanischen ausgetauscht werden, falls ein Abkommen zwischen Spanien und dem jeweiligen Heimatland besteht. Für diesen Umtausch gelten spezifische Anforderungen, die vorab geklärt werden sollten.

Der Umtauschprozess kann sich als relativ unkompliziert erweisen, besonders wenn Du aus einem EU/EWR-Land kommst. Dennoch ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden. Für eine detaillierte Anleitung und spezifische Anforderungen schaue zum Beispiel hier.

Das war der erste Teil der Anleitung zum Auswandern nach Spanien. Zum zweiten Teil kommst Du hier.

You may also like

Leave a Comment